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Friedrich I. „Barbarossa“

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Friedrich I., genannt Barbarossa (italienisch für roter Bart) (* um 1122; † 10. Juni 1190 im Fluss Saleph nahe Seleucia, Kleinarmenien), aus dem Adelsgeschlecht der Staufer war von 1147 bis 1152 als Friedrich III. Herzog von Schwaben, von 1152 bis 1190 römisch-deutscher König und von 1155 bis 1190 Kaiser des römisch-deutschen Reiches.

Barbarossas Wahl war die Folge eines Interessenausgleichs mehrerer Fürsten. Die wohl bedeutendste Rolle spielte dabei sein Vetter Heinrich der Löwe, der als Folge der Absprachen eine königgleiche Stellung in Norddeutschland aufbauen konnte. Seine langjährige Förderung durch den König missachtete jedoch das Gleichgewicht hocharistokratischer Familienverbände und ließ den Löwen schließlich zum Störfaktor für die übrigen Reichsfürsten werden.

Barbarossas Herrschaft war zudem vom Doppelkonflikt mit dem lombardischen Städtebund und dem Papsttum geprägt. In einer Gesellschaft, in der Ehre (honor) den sozialen Rang bestimmte, führten Ehrverletzungen und der daraus resultierende Zwang zur Rache zu jahrzehntelangen Konflikten. In den Auseinandersetzungen zwischen den oberitalienischen Städten versuchte Barbarossa eine Vermittlerrolle einzunehmen. Er scheiterte jedoch, zog sich den Vorwurf der Parteilichkeit zu und konnte die traditionellen Herrscheraufgaben der Friedens- und Rechtswahrung nicht ausüben. Die Weigerung einiger Städte, sich dem kaiserlichen Gericht zu stellen, musste angesichts des Konzepts der „Ehre des Reiches“ (honor imperii) gesühnt werden. Nachdem Tortona und Mailand zerstört worden waren, beabsichtigte Barbarossa die Königsherrschaft im Regnum Italicum grundsätzlich neu zu ordnen. Alte Hoheitsrechte des Reiches wurden wieder beansprucht oder neu definiert und schriftlich fixiert. Alle Gerichtshoheit und Amtsgewalt sollte vom Reich ausgehen. Die Einsetzung kaiserlicher Verwalter und die umfassende finanzielle Nutzung der dem Kaiser zugesprochenen Regalien trafen jedoch auf den Widerstand der Städte. Sie hatten Regalien und Jurisdiktionsrechte längst schon gewohnheitsrechtlich wahrgenommen.

Quelle: Wikipedia.org – Friedrich I. (HRR)